Bei halb-öffentlichen Anlagen sprechen wir von gemeinschaftlich nutzbaren Bereichen im unmittelbarem Wohnumfeld(z.B. Wohnüber-bauungen).
Bei halb-öffentlichen Anlagen sprechen wir von gemeinschaftlich nutzbaren Bereichen im unmittelbarem Wohnumfeld(z.B. Wohnüber-bauungen).